Flugzuschläge
Sind Flugzuschläge möglich?
Es gibt 2 Arten von Zuschlägen:
1) Aufpreis bei Sonderwünschen: z.B. Wunsch nach Änderung des Abflugdatums aufgrund der von Ihnen gebuchten Verlängerung am Ende der Reise. Dies wird in Ihrer Rechnung angegeben und mitgeteilt. Normalerweise reservieren wir bestimmte Abflüge zum Einheitspreis für die gesamte Gruppe. Bei individuellen Datumsänderungen für Reisende, kann es sein, dass die Fluggesellschaften spezielle Zuschläge erheben. Unser Reisespezialist wird Sie bei Ihrer Buchung über diese Zuschläge informieren.
2) Aufpreis bei Erhöhung der Transportkosten: Aufgrund der sehr begrenzten Verfügbarkeit von Flügen in diesem Jahr, im Vergleich zu vor-COVID-19, behalten wir uns das Recht vor, auf eine gleichwertige Fluggesellschaft umzusteigen oder einen Aufpreis zu verlangen, der vom Gesetz erlaubt ist. Wir werden Sie mindestens 21 Tage vor der Abreise informieren, bevor die endgültige Zahlung geleistet wird.
Die Einzelheiten und die endgültige rechtliche Bestätigung finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Punkt "3.3 Preisänderung".
Zusammenfassung
Ventura behält sich das Recht vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis zu ändern, wenn die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar auf einer Erhöhung der Beförderungskosten, wie z.B. der Treibstoffkosten, der Flughafengebühren, der Einreisegebühren oder der Luftsicherheitskosten sowie der Steuern oder Nationalparkabgaben beruht.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sind, und die Einzelheiten der Kosten und des Vergleichs werden deutlich erläutert.
Dies geschieht spätestens 21 Tage vor Reiseantritt.
Wir dürfen den Preis nur um bis zu 8 Prozent erhöhen, andernfalls ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren zurückzutreten oder die Reise zu ändern.